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   BVerwG, 23.06.1960 - II C 131.58   

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BVerwG, 23.06.1960 - II C 131.58 (https://dejure.org/1960,754)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1960 - II C 131.58 (https://dejure.org/1960,754)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - II C 131.58 (https://dejure.org/1960,754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 29
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - II C 131.58
    Sie standen in einer bei dem Feldmeister beginnenden Einheitslaufbahn (BVerwGE 9, 345).«.
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 87.61

    Berechnung des Ruhegehalts - Anwendbarkeit der in § 110 Bundesbeamtengesetz (BBG)

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 9, 345 und 11, 29;Urteil vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 105.59 - [Buchholz BVerwG 234, § 55 G 131 Nr. 4]), daß nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Erste DVO bei der Versorgung der früheren höheren Reichsarbeitsdienstführer dem Beförderungsschnitt eine mit dem Feldmeister beginnende Einheitslaufbahn zugrunde zu legen ist, falls nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der in § 3 Erste DVO enthaltenen Sonderregelung vorliegen.

    Selbst wenn man dies als richtig unterstellte und weiter annähme, das dieser Tätigkeit entsprechende Amt lasse sich nicht in die Einheitslaufbahn einfügen, der die Verwaltungsführer des Reichsarbeitsdienstes allgemein angehörten (vgl. hierzu BVerwGE 11, 29 ff.), so würde nicht die sinngemäße Anwendung des § 3 Erste DVO zu rechtfertigen sein.

    Die Gründe, aus denen diese Auffassung nicht zutrifft, sind in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 29 [31/32]) mitgeteilt.

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht auch, daß das Berufungsgericht bei Anwendung des § 110 BBG (Beförderungsschnitt) auf die Beförderungen des Klägers gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Erste DVO 1955 von einer mit dem Feldmeister beginnenden Einheitslaufbahn ausgegangen ist (BVerwGE 9, 345; 11, 29) [BVerwG 23.06.1960 - II C 45/57].

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1960 (BVerwGE 11, 29) darauf hingewiesen, daß die mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführer bei der Einreihung in die Besoldungsordnungen A und B nicht wie Berufsoffiziere zu behandeln sind (ebenso BVerwGE 9, 345 [349]).

  • BVerwG, 30.05.1961 - II C 139.60

    Änderung eines Pensionsfestsetzungsbescheides durch die nach dem Umzug des

    Das Berufungsgericht hat ferner zu Recht entschieden, daß der Bescheid des Pensionsamts Kiel vom 25. Oktober 1955, durch den das Witwengeld der Klägerin nach der Besoldungsgruppe A 2 c 2 (Arbeitsführer) festgesetzt wurde, rechtsfehlerhaft ist; bei der Anwendung des sog. Beförderungsschnitts auf die Versorgung der mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführer im allgemeinen Führungsdienst ist - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (u.a. BVerwGE 9, 345 und 11, 29) - eine mit dem Amt des Feldmeisters beginnende Einheitslaufbahn zugrunde zu legen.

    Diese Rechtsansicht, die der Senat bereits in einer gleichliegenden Sache (BVerwGE 11, 29) vertreten hat, wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.

  • BVerwG, 21.12.1962 - VI C 107.60

    Recht der von Art. 131 GG erfassten Berufssoldaten - Kumulative Anwendung von §

    Handelt es sich um einen Widerruf für die Zukunft, so hat bei der Abwägung, ob das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber dem Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Interesse des Begünstigten dann in der Regel hinter dem Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurückzutreten, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 23. Juni 1960, BVerwG II C 131.58).
  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    278, 279; SächsOVG, U. v. 2.03.1994 - 2 C 79.59, BVerwGE 11, 29.09.1960 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 11.02.1981.
  • BVerwG, 20.05.1969 - VII B 134.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung der Grundsteuer für

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit der von dem Kläger beanstandeten Besteuerung des Grundbesitzes aus (vgl. BVerwGE 2, 254, 316; 8, 334 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57]; 9, 238 [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]; 10, 189 [BVerwG 26.02.1960 - IV C 228/59]; 11, 32 [BVerwG 23.06.1960 - II C 131/58]; 15, 149) [BVerwG 09.11.1962 - VII P 13/61].
  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 27.60

    Rechtsmittel

    Handelt es sich nämlich um einen Widerruf für die Zukunft, so hat bei der Abwägung, ob das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber dem Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Interesse des Begünstigten dann in der Regel hinter dem Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurückzutreten, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 131.58 -).
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 74.61

    Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines beamteten Volljuristen -

    Daß der Grundsatz, bei der Anwendung des Beförderungsschnitts auf die mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführer sei eine bei dem Feldmeister beginnende Einheitslaufbahn zugrunde zu legen, auch für die sogenannten Amtswalter des Reichsarbeitsdienstes, also für die dort im Verwaltungsdienst verwendeten Führer, gilt, hat der erkennende Senat schon durch Urteil vom 23. Juni 1960 (BVerwGE 11, 29) klargestellt.
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